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RETTUNGSSCHWIMMER | Lauf- & Bewegungs-Coaching
#DRSA_Silber #Rettungsschwimmer #Bewegungsraum_Wasser #Schwimmen
Jüngst hatte ich die Prüfung zum "Deutschen Rettungsschwimmerabzeichen des DRK
in Silber" abgelegt. Bei zwei der Disziplinen hatte ich etwas zu kämpfen - zumindest aus dem Stand heraus, bis die Kriterien erfüllt waren.
Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die praktische Prüfung umfasst den Nachweis folgender Fertigkeiten:
Prüfungsleistungen DRSA Silber
Mindestalter: 15 Jahre
400m Schwimmen in höchstens 15 Minuten, davon 50m in Kraulschwimmen, 150m Brustschwimmen und 200m in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit
300m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden
Sprung aus 3m Höhe
25m Streckentauchen
Dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fußwärts innerhalb von 3 Minuten mit dreimaligen Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5m)
50m Transportschwimmen: Schieben in höchstens 1:30 Minuten
Nachweis der Kenntnisse zur Vermeidung von Umklammerung sowie Fertigkeiten zur Befreiung aus Halsumklammerung und Halswürgegriff von hinten
50m Schleppen in höchstens 4 Minuten, beide Partner in Kleidung, je 1/2 Strecke mit Achsel- und einem dem Fesselschleppgriff (Schleppgriff nach Flaig oder Seemannsgriff)
Nachweis der Kenntnisse von Atmung und Blutkreislauf sowie Durchführung der Wiederbelebung
Kombinierte Übung, die ohne Pause in der u. g. Reihenfolge zu erfüllen ist
20m Anschwimmen in Bauchlage
Abtauchen auf 3-5m Wassertiefe, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
Lösen einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
25m Schleppen
Anlandbringen des Geretteten
3 Minuten Vorführung der Atemspende am Phantom
Theoretische Kenntnisse
Gefahren am und im Wasser
Hilfe bei Bade-, Boots-, und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung)
Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen
Rettungsgeräte
Aufgaben des Roten Kreuzes, insbesondere der Wasserwacht und des Wasserrettungsdienste
Nachweis folgender Kenntnisse
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nicht älter als 3 Jahre
Diese Prüfung (aus dem Stand heraus) mit Erfolg abgelegt zu haben,
vermittelt mir gleich drei befriedigende Erkenntnisse:
1. Nun bin ich sicherer im Zutrauen zu mir selbst geworden, anderen Menschen im
Bewegungsraum Wasser helfen zu können, wenn es die Situation erfordern sollte.
2. Obwohl der alte Erste-Hilfe-Kurs (2 Tage) noch 1 Jahr gültig ist, habe ich hierfür einen
bzw. "den" neuen absolviert, der nun nur noch einen Tag umfasst. Das hat das o.g. Zutrauen noch einmal deutlich verstärkt.
3. Selbst empfundene Schwimmfertigkeiten und Erste-Hilfe-Kompetenz haben sich spürbar verbessert.
Gesundheitssportliche Grüße
Burkhard Bönigk